Wartungsvertrag IT-Support
zwischen
[Name des Auftraggebers]
[Straße des Auftraggebers]
[PLZ/Ort des Auftragsgebers]
nachfolgend Auftraggeber genannt
und
idea consulting & service GmbH
Am Lautrupsbach 6
24937 Flensburg
nachfolgend Auftragnehmer genannt
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die laufende Wartung und Betreuung der IT-Infrastruktur des Auftraggebers durch die idea consulting & service GmbH (nachfolgend „ICS GmbH"). Der Vertrag umfasst sowohl den Hardware-Service als auch den Software-Service im nachfolgend beschriebenen Umfang.
§ 2 Leistungsumfang
Der Wartungsvertrag umfasst insbesondere:
- Hardware-Service: Prüfung, Wartung und Störungsbehebung an Servern, Arbeitsplatzrechnern und Netzwerkkomponenten des Auftraggebers
- Software-Service: Installation, Konfiguration, Aktualisierung und Störungsbehebung an eingesetzter Standard- und Individualsoftware
- Fernwartung per Telefon und TeamViewer im Rahmen des vereinbarten Stundenkontingents
- Vor-Ort-Service nach vorheriger Terminvereinbarung, sofern das Anliegen nicht per Fernwartung gelöst werden kann
- Beratung zu Ersatzbeschaffung, Updates und Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der laufenden Betreuung
Nicht umfasst sind Leistungen, die über die laufende Wartung hinausgehen, insbesondere Neuentwicklung von Individualsoftware, größere Migrationsprojekte oder die Beschaffung von Hardware/Lizenzen selbst. Diese werden gesondert nach Aufwand oder auf Angebotsbasis abgerechnet.
§ 3 Servicezeiten
Der Support steht innerhalb der regulären Geschäftszeiten der ICS GmbH zur Verfügung: Montag – Freitag, 08:00 – 17:00 Uhr. Anfragen außerhalb dieser Zeiten werden am nächsten Werktag bearbeitet, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
§ 4 Stundenkontingent und Vergütung
Die Vergütung erfolgt als monatliche Pauschale, gestaffelt nach dem jährlich zur Verfügung stehenden Stundenkontingent gemäß folgender Tabelle:
| Kontingent | Jahrespauschale | Monatliche Pauschale |
|---|---|---|
| 60 Std. / Jahr | 7.020,00 € | 585,00 € / Monat |
| 250 Std. / Jahr | 27.500,00 € | 2.291,67 € / Monat |
| 500 Std. / Jahr | 48.000,00 € | 4.000,00 € / Monat |
| Individuelles Kontingent | auf Anfrage | auf Anfrage |
Alle genannten Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das gewählte Kontingent wird im Vertragsdatenblatt am Ende dieses Dokuments festgehalten.
Überschreitung des Kontingents: Wird das jährliche Stundenkontingent überschritten, werden die zusätzlich erbrachten Leistungen zum jeweils gültigen regulären Stundensatz (derzeit 137,50 € / Std.) gesondert in Rechnung gestellt.
Nicht genutzte Stunden: Nicht in Anspruch genommene Stunden aus dem jährlichen Kontingent verfallen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres ohne Anspruch auf Erstattung oder Übertrag in das Folgejahr, sofern nicht individuell schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Leistungsnachweis: Der Auftragnehmer führt über die im jeweiligen Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen einen Leistungsnachweis. Dieser wird dem Auftraggeber auf Wunsch zusammen mit der monatlichen Rechnung übermittelt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die monatliche Pauschale wird jeweils zu Beginn des Monats im Voraus in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass ICS GmbH im erforderlichen Umfang Zugang zu den betreffenden Systemen (z. B. per Fernwartungssoftware) sowie einen erreichbaren Ansprechpartner zur Verfügung stellt. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zulasten der ICS GmbH.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Datum und läuft zunächst über eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich anschließend automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen dieses Vertrags erlangte vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der ICS GmbH; soweit erforderlich, wird ergänzend eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen.
§ 9 Haftung
ICS GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Flensburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.